Aktueller Hinweis:

Aktueller Hinweis zu Prüfungen nach DVGW-Arbeitsblatt G 607 – DVFG empfiehlt Flüssiggasanlagen weiterhin alle zwei Jahre prüfen zu lassen 

Im Rahmen der Hauptuntersuchung (HU) nach § 29 Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) werden u. a. die Verkehrssicherheit und die Einhaltung der Bauvorschriften eines Kraftfahrzeugs bzw. Anhängers geprüft. Konkretisiert werden die Anforderungen durch die Richtlinie für die Durchführung von Hauptuntersuchungen und die Beurteilung der dabei festgestellten Mängel an Fahrzeugen nach § 29, Anlagen VIII und VIIIa StVZO (HU Richtlinie). Diese Richtlinie enthält einen Mängelkatalog, den die Technischen Prüfstellen und die anerkannten Überwachungsorganisationen anwenden müssen. 

Eine defekte Flüssiggasanlage im Wohnmobil beeinträchtigt dessen Verkehrssicherheit. Beispielsweise kann eine fehlerhafte Abgasführung oder eine undichte Gasanlage zur Ohnmacht des Fahrers durch Verbrennungsprodukte bzw. zu einem Explosionsrisiko führen. Aus diesem Grund ist gemäß der HU-Richtlinie eine fehlende oder nicht mehr gültige Flüssiggasanlagenprüfung nach dem DVGW-Arbeitsblatt G 607 als erheblicher Mangel einzustufen. Erhebliche Mängel führen gemäß StVZO, Anlage VIII, Nummer 3.1.4.3 dazu, dass die HU-Prüfplakette nicht erteilt werden darf. 

Mit der am 31. Dezember 2019 im Verkehrsblatt erschienenen HU-Richtlinie, Verkehrsblatt 2019, Heft 24, Nr. 176, S. 871 wurde diese Mangelbewertung bis zum 1. Januar 2023 vorübergehend ausgesetzt. Somit ist eine positive Prüfung nach G 607 während dieses begrenzten Zeitraums keine Voraussetzung mehr für das Bestehen der HU. 

Der Grund hierfür ist laut offizieller Erläuterung des Verkehrsministeriums (BMVI), dass die so genannte „messtechnische Rückführung“ der eingesetzten Geräte nicht garantiert sei. Dies bezieht sich auf die bislang nicht hinreichend adressierte Verwendung kalibrierter Geräte bei der G 607-Prüfung. Somit entspricht das Prüfsystem aus Sicht des BMVI nicht den Anforderungen der Richtlinie 2014/45/EU, welche die Einhaltung der DIN EN ISO/IEC 17020:2012 für die Qualitätsüberwachung der HU fordert. Während der vorübergehenden Aussetzung dieser Prüfung sollen zur Optimierung der Qualitätsüberwachung die Anforderungen an die verwendeten Messgeräte und Änderungen der Prüfvorschriften konkretisiert werden. 

Der DVFG hält trotz der vorübergehenden Aussetzung der Verpflichtung an seiner Empfehlung fest, die G 607-Prüfung wie bisher alle zwei Jahre vorzunehmen. Denn Betreiber sind weiterhin für die Sicherheit ihrer Flüssiggasanlage verantwortlich. Eine positive G 607-Prüfung stellt einen Nachweis über den ordnungsgemäßen Zustand und die Sicherheit der Flüssiggasanlage dar. Fehlt dieser Nachweis, kann es im Schadensfall zu privatrechtlichen Konsequenzen kommen. Zusätzlich dient die G 607-Prüfbescheinigung im Schadensfall als Nachweis gegenüber der Versicherung. 

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Darüber hinaus ist der Nachweis einer gültigen G 607-Prüfung häufig Voraussetzung dafür, das Fahrzeug auf Campingplätzen abstellen zu dürfen. 

Im gleichen Zusammenhang wird in der oben genannten Ausgabe des Verkehrsblatts eine Änderung der GSP/GAP-Durchführungs-Richtlinie publiziert (Verkehrsblatt 2019, Heft 24, Nr. 175, S. 870). Demnach sind Gasdetektoren bei der Gassystemeinbauprüfung und der Gasanlagenprüfung bis zum 1. Januar 2023 nicht zugelassen, stattdessen ist Lecksuchspray zu verwenden. Der Grund hierfür ist ebenfalls, dass die messtechnische Rückführung der eingesetzten Geräte (d.h. der Gasdetektoren) nicht garantiert ist.

Quelle DVFG e.V. Stand 13.01.2020