Informationen zur DGUV Regel 110-010

Die Gasprüfung für gewerbliche Fahrzeuge ist gesetzlich vorgeschrieben und muss alle zwei Jahre von einer befähigten Person durchgeführt werden, um die Sicherheit der Gasinstallationen zu gewährleisten.

Was kann geprüft werden:

  • Foodtrucks
  • Imbisswagen
  • Feldküchen
  • Schausteller
  • Gasbräter
  • Hockerkocher
  • Crepeseisen
  • Terrassenstrahler
  • Katalytöfen, etc.

Betreiber gewerblich genutzter Flüssiggasanlagen müssen die regelmäßige Prüfung ihrer Anlage veranlassen.
Beauftragen Sie die regelmäßige Prüfung Ihrer Flüssiggasanlage. Sie verringert Ihr Restrisiko.

WER darf prüfen?

Nur eine „zur Prüfung befähigte Person“ darf die Prüfung Ihrer Flüssiggasanlage durchführen. Stellen Sie sicher, dass die zur Prüfung befähigte Person (Prüfer), die Sie beauftragen, auch die Anforderungen zur Prüfung von Flüssiggasanlagen in Ihrer Branche erfüllt (Rechtsgrundlage mit den Anforderungen, siehe unten). 

WAS wird geprüft?

  • die sichere Installation und Aufstellung der Flüssiggasanlage

  • Dichtheit und sichere Funktion

WANN wird geprüft?

  • vor der ersten Inbetriebnahme einer Flüssiggasanlage und nach Austausch von Ausrüstungsteilen,
    z. B. Druckregeleinrichtungen, Gasströmungswächter oder Schlauchbruchsicherungen, Rohr- oder Schlauchleitungen, Verbrauchseinrichtungen

  • Wiederkehrende Prüfung; Höchstfristen nach (Betriebssicherheitsverordnung Anhang 3, Abschnitt 2):
    -ortsveränderliche Flüssiggasanlagen wie Heizstrahler, Katalytofen, Anlagen in fliegenden Bauten sowie Anlagen in oder an Fahrzeugen: mindestens alle 2 Jahre
    -ortsfeste Flüssiggasanlagen wie stationärer Herd, Kocher oder Grill: mindestens alle 4 Jahre

Was muss ich vor der Gasprüfung beachten?

  • Voraussetzung für eine Prüfung für gewerbliche Fahrzeuge oder Einrichtungen ist eine funktionierende Gasanlage. Diese sollte auf jeden Fall vor der Gasprüfung noch einmal kontrolliert werden. Sollte ein oder mehrere Gasgeräte nicht funktionieren, gilt die Gasprüfung als nicht bestanden und es muss eine Wiederholungsprüfung durchgeführt werden.
  • Was für eine Gasanlage hast du, 30mbar oder 50 mbar. Gerne auch ein Foto senden.
  • Gibt es eine Mehrflaschenanlage oder eine einfache Variante mit Gasregler. 
  • Welches Baujahr haben die Komponenten. Gasschläuche, Regler, Umschaltautomatik. Die maximale Nutzungsdauer beträgt 10 Jahre. Dies wird in der Norm EN 1949 oder in der Technischen Regel G607 festgeschrieben. Allerdings kann sich die Zeit auch verkürzen, wenn sich schon Risse in den Schläuchen befinden, oder ein anderer Defekt oder eine Funktionsstörung vorliegen. Dann müssen diese unverzüglich ausgewechselt werden. Sollten die Komponenten schon älter als 10 Jahre sein, gibt es keine Plakette. Es zählt das Baujahr und nicht das Einbaudatum! Gerne können die abgelaufenen Komponenten gegen Aufpreis ausgetauscht werden. Bitte vorher anmelden, damit die richtigen Teile vorhanden sind.
  • Der Gaskasten ist frei von stromführenden Teilen wie Klemmen, Leuchten oder anderen elektrischen Verbrauchern.
  • Kenntnisse über die Gasanlage.
  • Sind Gasfilter verbaut, wenn ja, welches Fabrikat.
  • Eine ausreichend gefüllte Gasflasche.
  • Die Prüfauzeichnung nach DGUV Grundsatz 310-003 über die Prüfung von Flüssiggasanlagen zu Brennzwecken in oder an Fahrzeugen, soweit sie aus Flüssiggasflaschen versorgt werden oder soweit sie aus dauernd fest mit dem Fahrzeug verbundenen Brenngastanks versorgt werden.
  • Die Prüfaufzeichnung nach DGUV Grundsatz 310-305 über die Prüfung von Flüssiggasanlagen zu Brennzwecken, soweit sie aus Flüssiggasflaschen versorgt werden oder Flüssiggasverbrauchsanlagen zu Brennzwecken, soweit sie aus ortsfesten Druckgasbehältern versorgt werden.
  • Sollten diese nicht mehr vorhanden oder voll sein, stelle ich dir gerne ein neues aus, was aber mit Mehrkosten verbunden ist.
  • Sollten irgendwelche Mängel bekannt sein, bitte dringend vor der Gasprüfung Bescheid geben!
  • Voraussichtliche Dauer der Überprüfung ca. 30-45 Minuten

Wie läuft die Gasprüfung ab?

  • Optische Besichtigung vom zu prüfenden Fahrzeug oder der Einrichtung.
  • Überprüfung der Flaschenaufstellung. (Befestigung der Flaschen, Lüftungsöffnung, usw.)
  • Überprüfung aller Gaskomponenten auf Zulässigkeit (Gewerberegler..) Ablaufdatum und der Gasleitungen auf Korrosion.
  • Dichtheitsprüfung der Gasversorgungsleitungen mittels Druckpumpe.
  • Überprüfung der Abluftanlage.
  • Nach Dichtigkeitsprüfung werden alle Gaskomponenten samt deren Sicherheitseinrichtungen in Betrieb genommen.
  • Nach bestandener Prüfung, wird die Prüfplakette erteilt, und die Gasprüfung in der Prüfaufzeichnung  mit Stempel und Unterschrift dokumentiert.

Rechtsgrundlagen