Die Gasprüfung für gewerbliche Fahrzeuge ist gesetzlich vorgeschrieben und muss alle zwei Jahre von einer befähigten Person durchgeführt werden, um die Sicherheit der Gasinstallationen zu gewährleisten.
Was kann geprüft werden:
Betreiber gewerblich genutzter Flüssiggasanlagen müssen die
regelmäßige Prüfung ihrer Anlage veranlassen.
Beauftragen Sie die regelmäßige Prüfung Ihrer
Flüssiggasanlage. Sie verringert Ihr Restrisiko.
Nur eine „zur Prüfung befähigte Person“ darf die Prüfung Ihrer Flüssiggasanlage durchführen. Stellen Sie sicher, dass die zur Prüfung befähigte Person (Prüfer), die Sie beauftragen, auch die Anforderungen zur Prüfung von Flüssiggasanlagen in Ihrer Branche erfüllt (Rechtsgrundlage mit den Anforderungen, siehe unten).
die sichere Installation und Aufstellung der Flüssiggasanlage
Dichtheit und sichere Funktion
vor der ersten Inbetriebnahme einer
Flüssiggasanlage und nach Austausch von
Ausrüstungsteilen,
z. B. Druckregeleinrichtungen, Gasströmungswächter oder
Schlauchbruchsicherungen, Rohr- oder Schlauchleitungen,
Verbrauchseinrichtungen
Wiederkehrende
Prüfung; Höchstfristen nach (Betriebssicherheitsverordnung
Anhang 3, Abschnitt 2):
-ortsveränderliche Flüssiggasanlagen
wie Heizstrahler, Katalytofen, Anlagen in fliegenden
Bauten sowie Anlagen in oder an
Fahrzeugen: mindestens alle 2
Jahre
-ortsfeste Flüssiggasanlagen wie
stationärer Herd, Kocher oder
Grill: mindestens alle 4 Jahre
Was muss ich vor der Gasprüfung beachten?
Wie läuft die Gasprüfung ab?